Todesfall | Bestattung
Sie haben einen Todesfall in der Familie oder im näherem Umfeld? Unser herzliches Beileid!
Sie sind nicht alleine, wir helfen Ihnen gerne. Die folgenden Informationen bieten Ihnen Hilfe. Das Bestattungsamt ordnet Erdbestattungen und Kremationen für verstorbene Einwohner/innen der Politischen Gemeinde Hausen am Albis an.
Todesbescheinigung
Ein Todesfall muss innert zwei Tagen dem Bestattungsamt gemeldet werden. Tritt der Tod im Spital ein, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt an das Bestattungsamt geschickt. Ist der Tod zu Hause eingetroffen, erhalten die Angehörigen die ärztliche Todesbescheinigung vom Arzt. Sie ist Grundlage für die Ausführung der Bestattung.
Erdbestattung oder Kremation
Diese Entscheidung muss im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind die Bestattungswünsche testamentarisch festgehalten oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Wir beraten Sie gerne in diesen Fragen. Das Bestattungsamt ordnet die Erdbestattung oder Kremation an. Die Kremation kann erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.
Die Gemeinde stellt einen standardisierten Holzsarg oder eine Holz-Urne zur Verfügung. Das Überführen der verstorbenen Person wird durch das Bestattungsamt veranlasst.
Grabwahl
Folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl:
•Erdbestattungsgrab
•Urnengrab
•Urnennischen
•Gemeinschaftsgrab
•Kindergrab
•Familiengräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen
Die Urne kann auch in einem bestehenden Erdbgrab, Urnengrab oder einer Urnennische beigesetzt werden.
Abdankung
Die Abdankungsfeier findet in der Regel in der Abdankungshalle des Friedhofs oder wahlweise je nach Konfession in den entsprechenden Kirchen statt. Es ist auch möglich, auf eine offizielle Feier zu verzichten oder lediglich am Grab eine Besinnung zu halten.
Das Datum der Abdankung legen Sie gemeinsam mit dem Bestattungsamt fest. Die Bestattungen beginnen in der Regel um 13.30 Uhr mit anschliessender Abdankungsfeier in der jeweiligen Kirche. Eine stille Beerdigung nur auf dem Friedhof findet in der Regel um 11.00 Uhr oder 16.00 Uhr statt. Die Angehörigen besprechen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin die Gestaltung der Abdankungsfeier und sind für den gewünschten Blumenschmuck besorgt. Es ist ihnen überlassen, ob sie eine persönliche Todesanzeige in der Zeitung aufgeben.
Bestattungsanzeige
Das Bestattungsamt erstellt die Bestattungsanzeige und informiert die zuständigen Personen und Stellen. Auch die öffentlichen Stellen werden vom Bestattungsamt direkt informiert (Steueramt, Einwohnerkontrolle, AHV-Zweigstelle). Für erbrechtliche Angelegenheiten ist das Bezirksgericht Affoltern am Albis zuständig.
Den Angehörigen wird empfohlen, alle vertraglichen Verpflichtungen des Verstorbenen zu kündigen bzw. anzupassen.
Finanzielles
Für Verstorbene, die ihren letzten Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Hausen a.A. hatten, werden die einfachen Bestattungskosten durch die Gemeinde übernommen. Spezielle Wünsche gehen zu Lasten der Angehörigen.
Grabunterhalt
Der Grabunterhalt geht während der ordentlichen Ruhefrist von 20 Jahren (Familiengrab 50 Jahre) zu Lasten der Angehörigen. Es ist ihnen freigestellt, den Unterhalt selbst zu besorgen oder ihn einem Gärtner in Auftrag zu geben; Der Bestellschein für den Grabunterhaltsvertrag kann beim Bestattungsamt bezogen werden.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 044 764 80 21 | gemeinde@hausen.ch |