Generelle Informationen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. 

Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Abstimmungsresultate des Kantons finden Sie hier. Um auf die Abstimmungsresultate des Bundes zu gelangen, klicken Sie hier

 

 

Voraussetzungen

 

 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird,
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt,
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält,
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist.