Bestattungsamt

Todesfall, was ist zu tun?

Trotz der grossen Trauer um den Verlust eines Menschen müssen von den Angehörigen einige wichtige Dinge erledigt werden:
•Arzt informieren, sofern der Tod zu Hause eintraf. Wenn der Tod in einem Spital, Pflegeheim oder Altersheim eingetreten ist, bitte direkt Kontakt mit dem Bestattungsamt aufnehmen.
•Bei einem aussergewöhnlichen Todesfall sofort mit der Polizei Kontakt aufnehmen.
•So schnell als möglich das Bestattungsamt benachrichtigen. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein Gespräch.

Wir organisieren bei Todesfällen von Einwohnern das Einsargen, den Transport, die Kremation oder die Erdbestattung. Zusammen mit den Angehörigen vereinbaren wir die Beisetzungs- und Abdankungszeit. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch für weitere Belange bei.

Für Einsargungen an Wochenenden ist die Bestattungsfirma Bossardt Bestattungen unter der Nummer 044 710 99 70 erreichbar.

Beim Bestattungsamt kann ein Bestattungswunsch hinterlegt werden. Hier finden Sie den Leitfaden für Angehörige.

Die Bestattungsverordnung des Kanton Zürich finden Sie hier.

Kontakt

Bestattungsamt
Zugerstrasse 10
8915 Hausen am Albis
Tel. 044 764 80 21
Fax 044 764 80 29
gemeinde@hausen.ch

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch    08.00 - 11.30 / 14.00 - 16.30
Dienstag und Freitag 08.00 - 11.30
Donnerstag 08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00

... oder nach telefonischer Vereinbarung mit der entsprechenden Abteilung.

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