Richtplan
- Nummer
- 700.4
- Name
- Richtplan
- Erlassdatum
- 21. November 2013
- Inkrafttreten
- 21. November 2013
- Art
- Verordnung
- Herkunft
- Legislativgeschäft
- Informationen
Der kommunale Richtplan wurde am 22. März 2012 von der Gemeindeversammlung festgesetzt und von der Baudirektion am 21. November 2013 genehmigt.
Der Richtplan ist eine Auslegeordnung der wesentlichen raumplanerischen öffentlichen Aufgaben. Dieser soll der Gemeinde einen möglichst umfassenden Überblick über bestehende und erforderliche raumwirksame Vorhaben verschaffen, die verschiedenen Aufgaben aufeinander abstimmen und die künftige Entwicklung der Gemeinde festlegen.
Der Richtplan ist für die Behörden verbindlich, d.h. der Gemeinderat und die Verwaltung haben sich im Rahmen ihres Ermessenspielraumes an die Festlegungen des Richtplanes zu halten.
Weitere Informationen zum Regionalen Richtplan finden Sie unter: www.zpk-amt.ch/
Weitere Informationen zum Kantonalen Richtplan finden Sie unter: www.richtplan.zh.ch
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