Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an familienergänzende Kinderbetreuung in Kinderkrippen und Tagesfamilien inkl. Tarifordnung

Nummer
410.1
Name
Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an familienergänzende Kinderbetreuung in Kinderkrippen und Tagesfamilien inkl. Tarifordnung
Erlassdatum
19. November 2019
Inkrafttreten
1. Januar 2020
Art
Reglement
Herkunft
Exekutivgeschäft
Informationen

Dieses Reglement regelt die Ausrichtung von Beiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung und gilt für alle Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder in einer Kinderkrippe oder Tagesfamilie mit Betriebsbewilligung betreuen lassen, ihren gesetzlichen Wohnsitz mit den betreuten Kindern in der Gemeinde Hausen am Albis haben und berufstätig sind.

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