Identitätskarte

Ferien – die schönste Zeit des Jahres! Haben Sie an Ihre Reisedokumente gedacht?

Bitte beachten Sie, dass der Reisepass nur direkt beim Passbüro Zürich beantragt werden kann. Die Gemeinden stellen nur die Identitätskarten aus. 

Was wird für eine Identitätskarte benötigt?

  1. Ein aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, Format 35 x 45 mm), nicht älter als ein Jahr, bitte beachten Sie die Fotomustertafel
  2. Alte Identitätskarte (falls vorhanden). Bei Verlust der Identitätskarte wird eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle benötigt. Die Verlustanzeige gilt nicht als Ausweisersatz.
  3. Persönliches Vorsprechen (ist auch für Kinder ab Geburt erforderlich)


Ausweisbeantragung für Minderjährige
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 7. Altersjahr persönlich vor Ort unterschreiben müssen. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.


Ausstellungsfristen der Ausweise
Die Ausstellungsfrist für die Identitätskarte beträgt max. 10 Arbeitstage. 

Verlängerung
Identitätskarten können nicht verlängert werden. 


Gebühren und Gültigkeitsdauer der Identitätskarte
Preis inkl. Porto                        Gültigkeit
Erwachsene: CHF 70.00          10 Jahre
Kinder CHF 35.00                     5 Jahre

Die Gebühr wird am Tag der Beantragung von der Einwohnerkontrolle erhoben. Sie haben die Möglichkeit, diese bar oder mit Karte zu bezahlen.