Gemeindeversammlung
Jährlich finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt:
• Gemeindeversammlung im Juni (Abnahme Jahresrechnung)
• Gemeindeversammlung im Dezember (Abnahme Budget)
Bei Bedarf kann der Gemeinderat die Durchführung weiterer Versammlungen im März und im September anordnen.
Ort
Gemeindesaal8915 Hausen am Albis
Aufgaben
• Erlass der Gemeindeordnung
• Erlass von allgemeinverbindlichen Gemeindereglementen
• Beschlussfassung über den Zusammenschluss mit einer andern Gemeinde und über Änderungen der Gemeindegrenzen, sofern es sich nicht um kleine Grenzbereinigungen handelt
• Beschlussfassung über den Vorschlag, den Steuerfuss und die übrigen Gemeindesteuern
Genehmigung der Jahresrechnung und allfälliger Separatrechnungen
• Beschlussfassung über neue Aufgaben und Kredite, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist
• Beschlussfassung über die Gründung von Beteiligungen an privaten Unternehmungen oder Organisationen sowie über die Gewährung von Darlehen an solche
• Bewilligung von Kauf und Verkauf von Grundstücken, soweit nicht der Gemeinderat durch Gemeindebeschluss zuständig erklärt wird
• Aufsicht über die Tätigkeit des Gemeinderates und Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Massgebend sind die Bestimmungen im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung.
Voraussetzungen
Ab dem Publikationsdatum liegen die ergänzenden Akten der Anträge im Gemeindehaus, Einwohnerkontrolle, während den Öffnungszeiten für die Stimmberechtigten zur Einsicht auf.
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