Stadtpolizei
Gemäss § 74 des Gemeindegesetzes "steht dem Gemeinderat neben den ihm durch andere Gesetze überwiesenen Aufgaben insbesondere die Besorgung der gesamten Ortspolizei zu. Er sorgt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung und für die Sicherheit von Personen und Eigentum gegen Schädigungen und Gefahren jeder Art und trifft alle Vorkehren für die richtige Erfüllung der Aufgaben der Ortspolizei auf allen Verwaltungsgebieten." Weitere Bestimmungen über die ortspolizeilichen Belange sind in der kommunalen Polizeiverordnung enthalten.
Entsprechende sich häufende Vorfälle und die damit verbundene Angst der Bevölkerung haben den Gemeinderat im Jahre 2009 dazu veranlasst, als Präventionsmassnahme einen Dienstleistungsvertrag mit der Stadtpolizei von Affoltern am Albis abzuschliessen. Die Stadtpolizei Affoltern am Albis hat ihre Tätigkeit am 01. Januar 2010 in Hausen am Albis aufgenommen.
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Tel. 117
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8910 Affoltern am Albis
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Fax 044 762 56 95
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