Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Das Zeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit oder eventuell auch deren Einschränkungen nach ZGB Art. 17ff.

Gerne können Sie das Zeugnis direkt vor Ort (nur in Besitz eines Ausweises) oder via Online-Schalter beziehen.

Preis

CHF 30.00

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Onlineformular vollständig aus. Damit wir Ihnen eine Bestätigung zustellen können, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse.

Verfahren

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird gemäss Einwohnerregister ausgestellt und Ihnen zusammen mit der Rechnung und einem Einzahlungsschein in einigen Tagen per Post zugestellt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.