Abmeldung | Wegzug
Wegzug innerhalb der Schweiz
Die Abmeldung muss innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder online über eUmzug gemeldet werden.
Bei persönlicher Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle benötigen wir folgende Unterlagen:
Schweizer Staatsangehörige:
- Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein oder, sollte dieser nicht mehr vorhanden sein: amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
Wegzug ins Ausland
Die Abmeldung kann frühestens 6 Wochen vor der Ausreise persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorgenommen werden. Eine Online-Abmeldung ist nicht möglich. Schweizer Staatsangehörige beachten bitte die wichtigen Informationen auf der Homepage des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA. Personen, die eine Rente aus der Schweiz beziehen und in einem EU-/EFTA-Staat wohnen oder beabsichtigen in einen EU-/EFTA-Staat zu ziehen, sind weiterhin in der Schweiz versicherungspflichtig. Detaillierte Informationen: hier
Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen:
Schweizer Staatsangehörige:
- Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein oder, sollte dieser nicht mehr vorhanden sein: amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
- genaues Wegzugsdatum
- neue Adresse
- Vollmacht für die Steuerbehörde
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausländerausweis
- genaues Wegzugsdatum
- neue Adresse
- Vollständig ausgefülltes Formular W Abmeldeerklärung/definitiver Wegzug des Amts für Migration Kanton Zürich.
- Vollmacht für Steuerbehörde
Kosten pro Person
kostenlos
Bitte vergessen Sie nicht, auch Ihren Hund abzumelden.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 764 80 21 | einwohnerkontrolle@hausen.ch |