Beglaubigungen
Eine Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien oder Auszügen dürfen im Kanton Zürich gestützt auf die Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB § 246) nicht von den Gemeindeverwaltungen, sondern nur vom Gemeindeammannamt vorgenommen werden.
Eine Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu (gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften) ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es bestehen grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften.
Folgende Beglaubigungen können durch das Gemeindeammannamt Hausen vorgenommen werden:
- Unterschriften/Handzeichen
Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/ Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück sind mitzubringen - Kopien
Originale sind vorzulegen - Protokollauszügen
Originale sind vorzulegen - der Sicherung eines Datums
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungs- und Gemeindeammannamt | 044 764 80 90 | betreibungsamt@hausen.ch |