Aufenthaltsausweis | Wochenaufenthalt
Halten sich aus beruflichen Gründen oder zum Studium oder Weiterbildung für eine begrenzte Zeit in einer anderen Gemeinde in der Schweiz auf?
Damit Sie sich zur Nebenniederlassung bzw. zum Wochenaufenthalt anmelden können, benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis. Der Aufenthaltsausweis bescheinigt den melderechtlichen Wohnsitz und gibt Auskunft über Ihre Personalien. Er ist immer befristet und wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt.
Wir benötigen zur Ausstellung des Aufenthaltsausweises die genaue Adresse (PLZ, Ort, Strasse) ihrer Nebenniederlassung sowie die Angabe der Dauer und der Zwecks des gewünschten Aufenthaltes.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 764 80 21 | einwohnerkontrolle@hausen.ch |