Anschlussvereinbarung an die SVA betreffend Durchführung der Zusatzleistungen
- Nummer
- 800.3
- Name
- Anschlussvereinbarung an die SVA betreffend Durchführung der Zusatzleistungen
- Erlassdatum
- 3. Dezember 2019
- Inkrafttreten
- 1. Juli 2020
- Art
- Rechtssetzender Vertrag
- Herkunft
- Exekutivgeschäft
- Informationen
Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsgemeinden betreffend Zusatzleistungen (ZL)
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