Zusammenarbeitsvertrag zwischen Hausen, Kappel und Rifferswil betreffend Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich "Offene Jugendarbeit Oberamt"

Nummer
420.1
Name
Zusammenarbeitsvertrag zwischen Hausen, Kappel und Rifferswil betreffend Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich "Offene Jugendarbeit Oberamt"
Erlassdatum
20. August 2014
Inkrafttreten
1. September 2014
Art
Rechtssetzender Vertrag
Herkunft
Exekutivgeschäft
Informationen

Der vorliegende Zusammenarbeitsvertrag stützt sich ab auf Art. 90 und 91 der 
Verfassung des Kantons Zürich, auf das Gemeindegesetz des Kantons Zürich sowie auf die Gemeindeordnungen der Partnergemeinden Hausen am Albis, Kappel am Albis und 
Rifferswil. 
Zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben „Offene Jugendarbeit Oberamt" und zur Finanzierung der entsprechenden Angebote schliessen die Gemeinden Hausen am Albis, 
Kappel am Albis und Rifferswil einen Zusammenarbeitsvertrag ab. 

Name
420.1 Zusammenarbeitsvertrag zwischen Hausen Kappel und Rifferswil betreffend Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Offene Jugendarbeit Oberamt (PDF, 237.29 kB) Download 0 420.1 Zusammenarbeitsvertrag zwischen Hausen Kappel und Rifferswil betreffend Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Offene Jugendarbeit Oberamt