Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an familienergänzende Kinderbetreuung in Kinderkrippen und Tagesfamilien inkl. Tarifordnung
- Nummer
- 410.1
- Name
- Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an familienergänzende Kinderbetreuung in Kinderkrippen und Tagesfamilien inkl. Tarifordnung
- Erlassdatum
- 19. November 2019
- Inkrafttreten
- 1. Januar 2020
- Art
- Reglement
- Herkunft
- Exekutivgeschäft
- Informationen
Dieses Reglement regelt die Ausrichtung von Beiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung und gilt für alle Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder in einer Kinderkrippe oder Tagesfamilie mit Betriebsbewilligung betreuen lassen, ihren gesetzlichen Wohnsitz mit den betreuten Kindern in der Gemeinde Hausen am Albis haben und berufstätig sind.
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410.1 Reglement über die Ausrichtung von Beitragen an familienergänzende Kinderbetreuung in Kinderkrippen und Tagesfamilien inkl. Tarifordnung (PDF, 316.4 kB) | Download | 0 | 410.1 Reglement über die Ausrichtung von Beitragen an familienergänzende Kinderbetreuung in Kinderkrippen und Tagesfamilien inkl. Tarifordnung |