Steueramt
Das Gemeindesteueramt ist für die Ausstellung aller Rechnungen für die Staats- und Gemeindesteuern sowie für deren Inkasso zuständig. Es ist auch Ansprechpartner im Zusammenhang mit Inventarisation bei Todesfällen, Grundstückgewinnsteuern, interkommunaler Steuerausscheidungen und Quellensteuer.
Aufgaben des Steueramtes
• Steuererklärungsverfahren der natürlichen Personen
• Steuerbezug
• Erstellung der Steuerrechnungen sowie deren Inkasso
• Behandlung von Stundungsgesuchen/Ratenzahlungen
• Steueramtliche Inventarisation bei Todesfällen
• Steuerliche Bewertung der Liegenschaften
• Steuerausscheidungen
• Quellensteuer
• Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer
• Prämienverbilligung (Achtung - Neuerungen für das Jahr 2021 bzw. Prämienverbilligung 2021: Ab 2021 gilt im Kanton Zürich ein neues Gesetz und die Bearbeitung erfolgt neu direkt durch die SVA Zürich. Weitere Informationen finden Sie unter https://svazurich.ch/ihr-anliegen/privatpersonen/praemienverbilligung/haeufige-fragen-zur-praemienverbilligung.html oder telefonisch, 044 448 53 75. Eine Nachmeldung zur Prämienverbilligung 2021 können Sie unter www.svazurich.ch/nachmeldungen online erledigen.
Bankverbindung Grundstückgewinnsteuer
Benötigte Angaben:
- Vermerk: Depot Grundstückgewinnsteuer
Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich, IBAN CH44 0070 0112 1002 8300 7
lautend auf Politische Gemeinde Hausen, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis
Kontakt
SteueramtZugerstrasse 10
8915 Hausen am Albis
Tel. 044 764 80 24
Fax 044 764 80 29
steueramt@hausen.ch
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch | 08.00 - 11.30 / 14.00 - 16.30 |
Dienstag und Freitag | 08.00 - 11.30 |
Donnerstag | 08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 |
... oder nach telefonischer Vereinbarung mit der entsprechenden Abteilung.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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